Pflegekraefte und Haushaltshilfen aus Polen

Wir finden einen Weg.

Blauer Parkausweis für Menschen mit Behinderung in der Europäischen Union

Wer kann einen blauen Parkausweis beantragen

- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen AG (außergewöhnlich gehbehindert)
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen Bl (blind)
- Contergangeschädigte
- Personen mit vergleichbaren Einschränkungen (zum Beispiel Amputation beider Arme)

Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen,
dann erfüllen Sie eventuell die Voraussetzungen für den Orangen Parkausweis

Wie kann man einen blauen Parkausweis beantragen

Sie können den blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort, bzw. beim Ordnungsamt beantragen.

Der blaue Parkausweis für Behindertenparkplätze ist kostenlos.

Parkerleichterungen durch den blauen Parkausweis

- auf den mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten Parkplätzen (sog. Behindertenparkplätzen) parken,
- bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist,
- im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer überschreiten,
- an Stellen, an denen Parken erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus parken,
- eine längere Parkzeit für bestimmte Halteverbotsstrecken zu nutzen. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben,
- in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten parken,
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden parken,
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung parken,
- auf gekennzeichneten Bus- und Sonderfahrstreifen in Berlin während der durch Zusatzschild ausgewiesenen Ladezeit bis zu drei Stunden parken. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung einer Parkscheibe ergeben,
- in Bereichen, in denen das absolute Halteverbot mit Zusatzzeichen: „Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“ angeordnet ist, bis zu drei Stunden parken. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung einer Parkscheibe ergeben,
- in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Parkstände - soweit der übrige Verkehr, insbesondere der fließende Verkehr, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird - parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht,
Die höchstzulässige Parkzeit beträgt - wenn nicht anders angegeben - 24 Stunden.

Der blaue Parkausweis für Behindertenparkplätze ist kostenlos.

Hier finden Sie Informationen über den Orangen Parkausweis

Weiteres nützliches finden Sie in unserem Informationsmaterial